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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
Wenn Sie ausländische amtliche Dokumente den Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen in Österreich oder im Ausland vorlegen müssen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin (Gerichtsdolmetscherin) für die russische Sprache bin ich offiziell berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätige ich mit der Beglaubigungsklausel, meinem Amtssiegel und meiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem angehefteten Dokument (Originaldokument, notariell beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie). Woran genau die Übersetzung gebunden sein muss, erfahren Sie bei der Behörde, die die beglaubigte Übersetzung angefordert hat.
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