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GERICHTSDOLMETSCHERIN
FÜR RUSSISCH

DOLMETSCHEN

  • Gerichte (Gerichtsverhandlungen in Zivil-, Straf-, Handels-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrechtssachen)

  • Standesämter (standesamtliche Trauungen, Beratungen)

  • Notariatskanzleien (Errichtung von
    Notariatsakten)

  • Rechtsanwaltskanzleien

  • Banken (Kontoeröffnung und Beratung)

  • Beratungsunternehmen

  • Sachverständiger

EINSATZBEREICHE

Gerne unterstütze ich Sie bei Terminen mit Anwälten und Notaren, während Firmen- und Geschäftsverhandlungen sowie im Rahmen der Wirtschafts- und Steuerberatungen.

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin (Gerichtsdolmetscherin) bin ich befugt, vor Gericht und bei verschiedensten Behörden und Ämtern in Österreich als Dolmetscherin für die russische Sprache zu arbeiten.

Die Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers wird durch das „Bundesgesetz vom 19. Februar 1975, idF BGBl I 111/2007, über den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher“ sowie durch das das Außerstreitgesetz BGBl I Nr. 111/2003 § 190 (für die Beglaubigung von Übersetzungen) geregelt.

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